Grillhütte vor Baumarkt


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Abgeschickt von Jörg am 18 Februar, 2010 um 09:52:33:

Hallo ich plane eine Grillhütte/ einen Bratwurstand vor einem Baumarkt in NRW zu errichten. Geh ich recht in der Annahme das das tägliche Aufstellen eines Imbissanhängers baugenehmigungsfrei ist während ein dauerhaft geparkter Imbissanhänger eine Genehmigungspflicht nach sich zieht ? Der Baumarktchef ist einverstanden, aber um die ganzen Genehmigungen muss ich mich kümmern und um das dort auszutesten erscheint der Aufwand zu groß. Was machen ???



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