Re: Grillhütte vor Baumarkt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Februar, 2010 um 13:14:04:

Antwort auf: Grillhütte vor Baumarkt von Jörg am 18 Februar, 2010 um 09:52:33:

hallo Jörg,
siehe: http://www.verkaufswagen-kaufen.de
Zitat:
Für den Betrieb eines Imbisswagens benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis, die ihnen Ihr Gewerbe- oder Ordnungsamt für 200-500 Euro erteilt. Zusätzlich benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist aber nur solange gültig, wenn Sie ihren Verkaufswagen maximal 6 Wochen an einer Stelle stehen lassen. Auch wenn Sie den Wagen immer mitnehmen, wenn Sie nach Hause fahren, ist eine neue Gewerbeanzeige nötig. Wenn Sie Ihren Standplatz anmelden möchten, brauchen Sie auf alle Fälle eine Nutzungserlaubnis bzw eine Baugenehmigung (bei feststehenden Buden) von ihrer Komune.
Ferner benötigt man bei Verkauf von alkoholischen Getränken eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht. Selbstverständlich brauch man bei dem Verkauf von Nahrungsmitteln die Belehrung des Infektionsschutzgesetzes von Ihrem Gesundheitsamt.
mfg
Bodo Hermann





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]