Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Februar, 2010 um 13:21:34:
Antwort auf: Walmdach, Dacheinschnitt von mv am 18 Februar, 2010 um 12:13:56:
hallo mv,
die bebilderte Bauordbung (NRW) definiert: Dacheinschnitte sind in die Dachfläche "eingelassene Balkone und Terrassen".
Die Ausbildung eines Dacheinschnittes dient der Verbesserung der Wohnqualität von Wohnungen/Räumen im Dachgeschoss.
mfg