Re: Grillhütte vor Baumarkt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Februar, 2010 um 20:31:05

Antwort auf: Grillhütte vor Baumarkt von Jörg am 18 Februar, 2010 um 09:52:33:

Die Grillhütte/-wagen gehört auch als Objekt, das wiederkehrend an der gleichen Stelle aufgestellt werden soll (in NRW) zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Es ist also auch dann eine Baugenehmigung erforderlich.


: Hallo ich plane eine Grillhütte/ einen Bratwurstand vor einem Baumarkt in NRW zu errichten. Geh ich recht in der Annahme das das tägliche Aufstellen eines Imbissanhängers baugenehmigungsfrei ist während ein dauerhaft geparkter Imbissanhänger eine Genehmigungspflicht nach sich zieht ? Der Baumarktchef ist einverstanden, aber um die ganzen Genehmigungen muss ich mich kümmern und um das dort auszutesten erscheint der Aufwand zu groß. Was machen ???





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