Re: Bauen an der Grenze


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Abgeschickt von waldmann am 22 Februar, 2010 um 11:26:31

Antwort auf: Re: Bauen an der Grenze von Dirk Baumeister am 08 Dezember, 2005 um 23:41:50:

: : Ist das etwa schon zu kompliziert?

: Ich finde es zu konkret. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Architekten oder an die zuständige Behörde. Beide wären verpflichtet Ihnen den Sachverhalt zu erklären.

Der Bebauungsplan hat Vorrang. Man kann auch nach eine Befreiuung beantragen, die muss aber nicht erfolgreich sein.
Kein Architekt ist ohne Beauftragung zu irgendetwas verpflichtet




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