Re: Berechnung von BGF, GRZ und GFZ


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 23 Februar, 2010 um 19:28:44

Antwort auf: Re: Berechnung von BGF, GRZ und GFZ von Derek78 am 11 Februar, 2010 um 10:11:11:

Na dann sagen wir mal hallo werter Prüfling,

die nun abermals gestellte Frage lässt sich nicht so einfach beantworten oder aber gerade eben einfach beantworten, denn

die Antwort ob es richtig gerechnet ist, wäre "Nein".

Die Antwort -zur Lösung der Prüfungsfrage oder -Aufgabe- die Sie ermittelt haben dürfte zwar richtig sein aber Sie verwechseln hier etwas.

Die Bruttogrundfläche darf nicht mit der Bruttogeschossfäche verwechselt werden (siehe hierzu auch Kleiber/Simon, 5. Auflage 2007, Seite 306, Randnummer 503) aber genau das geschieht bei Ihrer Fragestellung.

Uns ist zwar klar, wie die Antwort der Prüfungsfrage (oder -Aufgabe) lautet aber einigen hier antwortenden ist dies wohl -so wie Ihnen selbst auch- nicht so ganz klar und es ist sicherlich nicht unsere Aufgabe Ihre Hausaufgaben zu lösen, weswegen wir nun einmal versuchen Sie heran zu führen an das vermeintlich naheliegende -und von Ihnen ggf. schon richtig berechnete- Ergebnis.

Wir wissen nun -wie bereits erläutert-, dass Bruttogrundfläche und Bruttogeschossfläche nicht verwechselt werden dürfen (aber genau das tun Sie, weswegen Ihre Frage, ob Sie richtig gerechnet haben mit nein beantworten müssten, weil Sie nach der Bruttogrundfläche gefragt haben und nicht nach der Bruttogeschossfläche die Sie eigentlich meinen).

Die Bruttogrundfläche bestimmt sich im Übrigen nicht nach der Baunutzungsverordnung sondern nach dem "Erlass" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der darin angebebenen DIN 277 (nur Bereiche der Flächen a, b und c, siehe hierzu Tabelle 1 DIN 277-2:2005-02).

Bereich a: Überdeckt und in voller Höhe umschlossen.

Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen

Bereich c: Nicht überdeckt

Die Bruttogrundfläche (nach der Sie ja nicht suchen bzw. nicht versuchen sollten diese zu berechnen, weil diese als Zugrundelegung für Ihre Berechnung die Sie anstellen falsch wäre) umschließt Nettogrundflächen und Konstruktionsgrundflächen.

Aber nach der (Bruttogrundfläche) suchen Sie ja nicht bzw. nach der (Bruttogrundfläche) sollten Sie nicht suchen, weil dann Ihre Berechnung falsch wäre.

In diese (Bruttogrundfläche) Flächen gehören nämlich auch die Flächen im Dachgeschoss <2,00 m hoch.

Sie ziehen diese Flächen im DG in Ihrer Berechnung ja auch entsprechend ab, was zwar für Ihre Berechnung und das was Sie eigentlich berechnen wollen (nämlich nicht die Bruttogrundfläche sondern die Bruttogeschossfläche) richtig ist aber für den Begriff "Bruttogrundfläche" (weil das auch die Flächen <2,00 m einfließen) falsch ist.

Achso, in diesem Zusammenhang noch die Erläuterung das sich ein Vollgeschoss im DG nach mehreren Kriterien berechnet, nämlich auch danach, ob die Flächen die 2,30 m Höhe haben mehr als 75% der Fläche des darunter liegenden Geschosses ausmachen (z. B. LBO-NRW).

Ihre Frage müssten wir also mit "Nein" beantworten und das Sie nicht richtig gerechnet haben, weil Sie angeben, dass dies die Bruttogrundfläche wäre (was nicht stimmt), die Sie berechnet haben.

Was Sie berechnet haben ist die Bruttogeschossfläche und für die Berechnung ist Ihre Berechnung richtig.

Denn auch nur in diesem Zusammenhang mit der Bruttogeschossfläche (und nicht mit der Bruttogrundfläche) wird GFZ im verhältnis zur Grundtücksgröße berechnet.

Mit der Bruttogrundfläche berechnen Sachverständige nach den Normalherstellungskosten (NHK) 1995 bzw. nach den Normalherstellungskosten (NHK) 2000 den Sachwert und mithin den Verkehrswert der Baulichen Anlage (der Gebäulichkeit).

In diesem Sinne liegt der Fehler nicht in der Berechnung sondern in der von Ihnen verwendeten Begrifflichkeit bzw. in dem falschen Wort für die richtige Fläche.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Guten Tag,

: es handelt sich um eine reine Prüfungsfrage, in der Aufgabenstellung sind keine weiteren Angaben gegeben. Mir geht es Hauptsächlich um die richtige Vorgehensweise - bzw. Beurteilung der gegebenen Angaben.
: Baden-Württemberg sollte aber zutreffend sein.
: Über welche DIN + Ausgabedatum wurden keine Angaben gemacht.
: Vielen Dank.

:
: : Welches Bundesland?

: : Und nach welcher DIN möchten Sie Ihre Berechnungen anstellen

: : DIN 283
: : DIN 1950
: : etc.

: : und geben Sie bitte das Ausgabedatum der DIN nach der Sie rechnen wollen mit an.

: :
: : Mit freundlichen Grüßen

: : ReiMa-Baudienstleistungen

: : ____________________________________

: : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: :
: : : Guten Tag,

: : : ich habe eine kleine Aufgabe zu der Berechnung von BMZ, GRZ und GFZ und möchte gerne überprüfen ob dies so richtig ist, würde mich über eine Überprüfung freuen. Danke.

: : : Angaben:
: : : Dachgeschoss, Höhe 2,0m = 30m^2
: : : EG + OG jeweils = 60m^2
: : : UG, 1,0m über der Geländeoberfläche = 50m^2

: : : Das Grundstück ist eben und hat eine Fläche von 300m^2

: : : BGF (Brutto-Grundfläche): -> dort fliest doch jede Fläche mit ein, d. auch keine Vollgeschosse
: : : -> 30m^2+(2*60m^2)+50m^2 = 200m^2

: : : GRZ:
: : : -> Grundfläche beträgt 60m^2 / Grundstücksfläche 300m^2
: : : = 0,2

: : : GFZ (nur Vollgeschosse): Dachgeschoss ist im Mittel von der Höhe kleiner also 2,3m, also kein Vollgeschoss.
: : : Genauso das UG, liegt nur 1,00m über der Geländeoberfläche (ab 1,4m wäre es als Vollgeschoss anzusehen)
: : : -> (EG+OG)/Grundstücksfläche = (60m^2+60m^2)/300m^2 = 0,4

: : : Ist dies so richtig berechnet und stimmen meine Begründungen? Vielen Dank.




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