Abgeschickt von Beyerle am 27 Februar, 2010 um 09:20:13
Liebe Leute,
in der Regel, so glaube ich, unterliegen KFZ-Stellplätze besonderen Anforderungen an den Umweltschutz (Beschaffenheit des Untergrundes). Ist davon auch zu Zufahrt zu einer PKW-Garage betroffen? Mein Eindruck: nein. Wenn dem so ist, kann dann die Zufahrt einer ehemaligen Garage als Dauer-KFZ-Stellplatz genutzt werden, ohne dass ich Probleme mit Behörden w möglicher Ölbelastung etc. im Untergrund bekomme?
Wer hat Erfahrungen oder kann Hinweise auf Bauordnungen (Quelle) etc. geben?
Gruß aus Hamburg