Re: Bauvoranfrage unkorrekt abgelehnt


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 Maerz, 2010 um 14:09:52:

Antwort auf: Bauvoranfrage unkorrekt abgelehnt von Jörg am 01 Maerz, 2010 um 11:33:07:

Hallo,

gibt es in BW eine Frist für Bauvoranfragen? In den meisten Bundesländern gibt es die nämlich nicht. Dementsprechend kann sie auch nicht verstreichen. Wenn es eine Frist gibt, beginnt diese erst, wenn die Unterlagen prüffähig vorliegen. Und manchmal kann man eine Bauvoranfrage nicht abschließend klären, wenn nicht weitere, darüber hinausgehende Informationen eingereicht werden. Andernfalls handelt es sich um eine willkürliche Entscheidung der Behörde...

: Guten Tag,
: vorab einige Fakten. Land BW, MI, ohne Bebauungsplan es gilt die ortübliche Bebauung, diese ist ausnahmslos Grenzbebauung, klassischer gewachsener Dorfkern mit Wohnhäusern, Landwirtsch. Gastronomie, Einzelhandel, öffentl. Geb.
: Die Baubehörde lehnt die Voranfrage ab bzw. empfiehlt diese zurück zu ziehen. Begründung
: a.) Vorlagen unvollständig
: b.) Abstandsflächen bei Neubauten müssen eingehalten werden.
: zu a.) die Vorlagen sind doch vollständig. Die Behörde wollte Unterlagen die erst für einen Bauantrag erforderlich sind.
: zu b.) es handelt sich nicht um einen Neubau sondern um die Nutzungsänderung einer bestehenden baulichen Anlage.

: Die Ablehnungsgründe haben nichts mit der Anfrage zu tun. Kann nach nun über drei Monaten davon ausgegangen werden, daß die Sache genehmigungsfähig ist? Oder kann eine Behörde die Anfrage mit nicht sachbezogenen Begründungen blockieren bzw. die 2 monatige Entscheidungsfrist aufheben?
: Korrekterweise müß die Behörde nach einer Woche den Eingang bestätigen und die Unterlagen geprüft haben. Die Behörde reagiert erst nach über drei Wochen. Widerspruch wurde termingerecht eingelegt. Danach 8 Wochen Sendepause. Nach tel. Auskunft wurde bis dato noch nichts bearbeitet.

: Danke für alle Infos.
: Gruss Jörg





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