Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Maerz, 2010 um 14:45:38:

Antwort auf: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen von frontline am 19 Februar, 2010 um 08:08:37:

hallo frontline,
fragen sie beim Hersteller nach......dann sind Sie auf der sicheren Seite.
siehe DIN 18232 Teil 2
Kapitel 10.2 Wartung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und Ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsintervallen mindestens eine in einem Prüfbuch zu dokumentierende Sichtkontrolle durchzuführen.
Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden.
Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen ist darauf zu achten, dass das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken der Anlagenteile (Systemkompatibilität) sichergestellt ist. Es dürfen nur Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender Anerkennung (gelistet im allgemeinen Prüfzeugnis ABP nach DIN 18232) oder Originalteile verwendet werden.
mfg




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