Erschließungskosten - Landschaftsschutzgebiet


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Abgeschickt von Werner am 03 Maerz, 2010 um 13:03:47

Eine Straße liegt innerhalb einer geschlossenen Stadt (nicht am Ortsrand, sondern mitten in der Stadt. An dieser Straße liegen eine Vielzahl von Wohngrundstücken und ein Grundstück mit 20.000m², das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Die gesamte Bebauung ist jedenfalls bereits vor 1939 entstanden. Das Grundstück mit 20.000m² ist mit einem Schlösschen aus der Gründerzeit bebaut.

Die Stadt stellt die Straße als Erschließungsanlage her und versendet die Beitragsbescheide. Allerdings spart sie das mit dem Schlösschen bebaute und stets bewohnte Schlösschen zum Nachteil der anderen Grundstückseigentümer aus der Beitragspflicht aus und begründet dies damit, dass das Grundstück Landschaftsschutzgebiet sei.

Einige Jahre vor dem Straßenbau wurden an dem Schlösschen Umbauarbeiten vorgenommen, die eigentlich bereits fast einem Neubau entsprachen. (Das Gebäude wurde fast bis auf die Grundmauern abgetragen, äußerlich haargenau wieder hergestellt aber im Innenbereich auf dem aktuellsten Stand der Technik).

Sind solche Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet zulässig?

Führt das tatsächlich zu einer Beitragsfreiheit des Grundstückseigentümers im Erschließungsverfahren.




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