auf Nummer sicher


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Maerz, 2010 um 14:46:38:

Antwort auf: Re: Festlegung EFH / Anspruch auf Freispiegelentwässerung von ReiMa-Baudienstleistungen am 03 Maerz, 2010 um 01:30:40:

werter Kollege mit den hochfliegenden Deckeln......sie haben Recht....die Rückstauebene ist nur theoretisch festgelegt. Ich habe noch nie Personen getroffen, die wirklich mal die Rückstauebene genau berechnen!
Alle wollen halt auf Nummer sicher gehen.....
Keiner traut sich mal, etwas genauer zu berechnen! Mithin eine falsche Höhe angeben und dann vom Chef einen Tritt in den Hintern bekommen! Nö, lieber nicht.
Es ist ja auch schwierig und keiner will die Verantwortung übernehmen für jeden eventuell fliegenden Deckel, denn was passiert bei einem Rückstau? Gibt es vielleicht irgendwo Fördergelder für Rückstauebenen-Forschungen? Nach meinem Kenntnisstand nicht. Was pssiert bei einem Rückstau....
Die Drucklinie im Kanal hält sich dabei die Waage mit der Überflutungshöhe, aber erst mal nur an einem Punkt. Natürlich fliegen im "Schadensfall" nicht alle Deckel gleichzeitig hoch, da ja Straßen im Regelfall nicht gefällelos gebaut werden und der nächste Straßenablauf eben wieder anfallendes Wasser aufnehmen kann.
Die meisten Entwässerungssatzungen schreiben:
Soweit nicht anders festgelegt, gilt als maßgebende Rückstauebene die "Straßenhöhe" an der Anschluss-Stelle.....schon wieder so eine schwammige Formulierung.....soweit nicht anders festgelegt....keiner will sich festlegen....ich bin es leid!
Die öffentlichen Kanäle leiten das Abwasser normalerweise als drucklose Freispiegelleitung ab.Sie sind ausgelegt für eine gewisse Belastung (bei der Entwässerung im Mischverfahren auch für
Zuflüsse aus dem „Berechnungsregen“) bei störungsfreiem Betrieb.Unter dieser Voraussetzung
funktioniert das Kanalnetz einwandfrei. Treten in einer´Kanalstrecke Veränderungen der Ausgangsdaten ein, beispielsweise durch eine kurzzeitige "Verstopfung" wegen sperriger Gegenstände oder durch einen heftigen Regen, der über den „Berechnungsregen“ hinausgeht, kommt es zu einem Rückstau im Abflusssystem. Es baut sich ein Druck auf, der das Abwasser bis zur Straßen oder Geländeoberfläche ansteigen und aus den "Schachtabdeckungen" austreten lassen kann. Sind an diese Kanalstrecke ungesicherte Ablaufstellen (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenanschlüsse,
WC-Anlagen etc.) tiefliegender Räume in Untergeschossen angeschlossen, wird das Abwasser
seinen Weg dorthin nehmen und in die Räume eindringen. Die Drucklinie im Kanal hält sich dabei die Waage mit der Überflutungshöhe.
Ein Kanalnetz kann nicht darauf ausgerichtet werden, die Zuflüsse jedes Regenereignisses sofort abzuleiten. Angesichts der möglichen Wolkenbrüche oder lange anhaltenden Starkregens müssten die Kanäle so groß und so teuer werden, dass der Bürger, der diese über Beiträge bezahlen muss,extrem hoch belastet würde. Doch selbst bei entsprechender „Überdimensionierung“ wäre man vor Überraschungen durch einen Katastrophenregen nicht sicher. Abgesehen davon bleibt das Problem der in jedem Kanalabschnitt möglichen Kanalverstopfung bestehen. Aus diesen Gründen ist eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsanlagen nie auszuschließen. Die allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik beinhalten nur die Zuflüsse aus dem sogenannten „Berechnungsregen“,der gebietsmäßig festgelegt ist und dessen Intensität durchaus mehrmals im Jahr überschritten werden kann.




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