Re: WDVS für Gebäude mit niedriger Höhe


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkisarchitekten am 03 Maerz, 2010 um 18:13:13:

Antwort auf: WDVS für Gebäude mit niedriger Höhe von sternenhimmel am 03 Maerz, 2010 um 17:54:33:

hallo Sternenhimmel,
gmäss Ihrer Gebäudeklasse (1) und Ihrer Bauordnung/Artikel 26:
(3) 1 Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich
der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein; Unterkonstruktionen aus
normalentflammbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt
sind. 2 Balkonbekleidungen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt
werden, müssen schwerentflammbar sein.
(4) Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie
Doppelfassaden sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen; das gilt
für hinterlüftete Außenwandbekleidungen entsprechend.
(5) Die Abs. 2, 3 und 4 Halbsatz 2 gelten nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, Abs. 4
Halbsatz 1 nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2.
Bei Dämmstoffdicken über 100mm wird im Regelfall zusätzlich gefordert:
Brandabschottung über jeder Fassadenöffnung und/oder ein durchgehender Brandriegel (Bauchbinde). Fragen Sie Ihre Feuerwehr zum vorbeugenden Brandschutz, die Beratung ist meistens kostenlos und Sie begehen keinen Fehler....
Weitere Informationen zum WDVS erfahren Sie beim Hersteller des WDVS, das System muss ja eine bauaufsichtliche Zulassung vorweisen.
mfg




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