Abgeschickt von Lothar am 04 Maerz, 2010 um 12:17:49
Hallo zusammen!
In unserem Bebauungsplan ist der Gegengiebel definiert mit Kniestock und wie weit der Gebäudevorsprung sein darf. Zwei Absätze weiter steht im B-Plan, dass Dachaufbauten maximal 1/3 der Dachlänge im Gesamten nicht überschreiten darf. Zählt hier jetzt auch der Gegengiebel dazu oder gilt dies nur für Dachgauben?
Vielen Dank für eure Hilfe
Lothar