Re: Nutzung eines Bodenraumes als Showroom


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Abgeschickt von Bauassessor am 07 Maerz, 2010 um 21:35:05:

Antwort auf: Nutzung eines Bodenraumes als Showroom von Roland am 06 Maerz, 2010 um 16:47:16:

Hallo,

wenn die Nutzung nicht genehmigt ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung untersagen. Entscheidend ist, was es an Vorgaben seitens des B-Plans gibt und ob es sich bei dem Bodenraum um einen Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung handelt. Also, was sagt die Baugenehmigung?


: Liebe Leser dieses Artikels,
: in einem Gewerbegebiet steht ein Mehrparteien-Gewerbeobjekt mit 3 Mietern, 2 davon mit Gewerbe im Untergeschoß und 1 hat im als Bodenraum deklarierten Obergeschoß seit vielen Jahren einen Muster-Showroom für seine Kunden, welche nach vorheriger Terminabsprache diesen Ausstellungsraum zur Beratung besuchen.
: Da dieser Raum nur einen äußeren Treppen-Aufgang hat, ist hier ein normales Ladengeschäft nicht zulässig.
: Frage:
: Kann seitens des Bauamts die Fortführung dieses Showrooms untersagt werden?





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