Re: Verletzung des Bebauungsplanes?


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Abgeschickt von Sepp am 09 Maerz, 2010 um 16:41:20

Antwort auf: Verletzung des Bebauungsplanes? von Hans-NRW am 28 Januar, 2010 um 11:21:52:

Es stellt sich die Frage, was ein Bebauungsplan zu der Fläche sagt, die vom Bauträger erworben wurde und auf dem nun die Sammelstelle für die Mülltonnen errichtet werden soll. Grundsätzlich ist die Aufstellung von Mülltonnen im Vorgartenbereich möglich. Das tangiert die Garage und die Grünfläche nicht. Aus der Beantwortung der Frage, was planungsrechtlich für die Sammelstelle zulässig ist, ergibt sich der Handlungsrahmen. Eine nachbarschützende Position könnte in Frage kommen, d.h., man wendet sich an die Baubehörde und teilt mit, dass man sich durch die Sammelstelle in Sichtweite gestört fühlt. Hier sind Geräusch- und Geruchsemissionen in konzentrierter Form zu erwarten. Darüber hinaus können Lärmbeeinträchtigungen auftreten, da ja alle 24 Reihenhausbesitzer zur Sammelstelle pilgern, und das vielleicht nicht nur zur gewünschten Zeit...
Ist die Müllsammelstelle an der Stelle errichtet worden, wo der Bebauungsplan dies auch vorsah, so sollten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens alle Bedenken gegen diesen Standort und auch gegen diese Lösung vorgetragen worden sein. Ist dem nicht so, hat man Pech gehabt...
Ist der Müllsammelstandort in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert und die Belange untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen worden? Wenn nicht, kann man prüfen, ob sich die Anstrengung eines Normenkontrollverfahrens lohnt. Das sollte durch den Rechtsbeistand erfolgen.
Sepp




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