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Abgeschickt von sigibra am 09 Maerz, 2010 um 19:32:08

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Hausaufstockung im Aussenbereich einer Gemeinde.
1970 wurde der Bungalow als so genanntes "Austragshaus" eines Landwirtshaftlichen Anwesens erbaut.
Vor etwar 5 Jahren bekahm das Gebäude eine eigene Flurnummer.
Wir möchten jetzt das Haus, in dem meine Eltern bereits leben um 1 Stockwerk erweitern und im 1. Stock auch noch selbst einziehen.
Bei der vorab Anfrage auf der Gemiende hieß es jetzt, es sei evtl. nicht möglich so zu sagen ein "Austragshaus" im "Austragshaus" zu bauen.
Kann mir jemand den entsprechenden Passus im Baurecht aufzeigen?

Vielen Dank



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