Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2010 um 23:11:09
Antwort auf: Abstandsflächen von Holger am 09 Maerz, 2010 um 19:14:11:
... so wie es in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist! 1,50 m mehr macht sich in NRW z. B. überhaupt erst oberhalb einer Wandhöhe von 7,50 m aus. In anderen Bundesländern kann das schon mal ab 5,00 m interressant werden. Am konkreten Objekt sollte Ihr Planer (Architekt) oder das zuständige Bauamt erklären können, was möglich ist und was die zulässigen Grenzen überschreiten würde.
: Hallo,
: kann uns jemand beantworten wie die Abstandsflächen zu berechnen sind, wenn ein Gebäude ca. 1,50 m höher als das neu zu errichtende Nachbargebäude liegt.
: Vielen Dank im Voraus.