Re: Abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2010 um 23:11:09

Antwort auf: Abstandsflächen von Holger am 09 Maerz, 2010 um 19:14:11:

... so wie es in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist! 1,50 m mehr macht sich in NRW z. B. überhaupt erst oberhalb einer Wandhöhe von 7,50 m aus. In anderen Bundesländern kann das schon mal ab 5,00 m interressant werden. Am konkreten Objekt sollte Ihr Planer (Architekt) oder das zuständige Bauamt erklären können, was möglich ist und was die zulässigen Grenzen überschreiten würde.


: Hallo,

: kann uns jemand beantworten wie die Abstandsflächen zu berechnen sind, wenn ein Gebäude ca. 1,50 m höher als das neu zu errichtende Nachbargebäude liegt.

: Vielen Dank im Voraus.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]