LBO Ba-Wü


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Abgeschickt von Marina am 10 Maerz, 2010 um 17:39:12

Hi, ich hab den Fall, dass ich ich eine 6 Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus(in meinem Besitz)in eine 4 Zimmerwohung umbauen will. Dazu müssen tragende Wände herausgerissen werden. Jetzt hab ich in der für mich zustndigen Lbo nachgeschaut und den § 50 gefunden, der verfahrensfreie Vorhaben regelt. Im Absatzt 1 steht ja, dass man im Anhang nachschauen soll ob das Vorhaben verfahrensfrei ist. Ich bin der Ansicht ja. Aber wenn ich danach google, steht überall, dass man für tragende Wände ne Baugenehmigung haben muss.

herzliche Grüße
Marina



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