Abgeschickt von U. Ohlenhof am 11 Maerz, 2010 um 15:31:29
Meine Frage lautet wie folgt: Wenn das Nachbarhaus umgebaut und aufgestockt wird (um ca. 85 cm) und aus ehemals vier Wohnungen 8 entstehen, die natürlich alle Fenster benötigen und diese zu meiner Grundstücksseite einschl. Balkonanbau ausgerichtet werden, so dass ein ungetrübter gegenseitiger Einblick in die Fenster möglich wird - ist dies so erlaubt (Bremen?
Ich bin völlig schockiert, dass so etwas möglich sein soll.
Danke für Hilfe