Abgeschickt von Ludwig Waldner am 11 Maerz, 2010 um 22:02:16
Hallo,
in meinem Studentenwohnheim ist die im Mietvertrag als zweiter Rettungsweg bezeichnete Terrasse per Tür dauerhaft verschlossen und kann nicht geöffnet werden.
Ist das zulässig?
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Text: : Hallo, : in meinem Studentenwohnheim ist die im Mietvertrag als zweiter Rettungsweg bezeichnete Terrasse per Tür dauerhaft verschlossen und kann nicht geöffnet werden. : Ist das zulässig?
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