Verjährung Abwasserrohrbeschädigung durch grabenlose Gasrorhrverlegung


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Abgeschickt von Reiner Neugierig am 12 Maerz, 2010 um 22:52:10:

Eine Gasleitung wurde ohne aufschachten eines Grabens verlegt (grabenlose Verlegung). Hierbei wurde das Hauptabwasserrohr beschädigt, welches mehrere Jahre verdeckt bliebt. Durch eine Rohrverstopfung wurde der Schaden zufällig mittels Kamerabegehung entdeckt. Wäre eine Rohrfräse zum einsatz gekommen, wäre es wohl gefährlich geworden.
Wie Verhalten sich in solchen Fällen die Verjährungsfristen oder gilt es auch als arglistig, weil die Rohrverlegung nicht nachgeprüft wurde?



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