Re: Baum-Fall durch Zuzug


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Abgeschickt von Sigma am 17 Maerz, 2010 um 10:16:24:

Antwort auf: Re: Baum-Fall durch Zuzug von Dirk Baumeister am 15 Maerz, 2010 um 21:29:52:

: Solche Regelungen finden sich normalerweise im Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


: : Hallo zusammen!

: : Eine Frage an Euch Experten. Wenn man ein Grundstück kauft, dass an eine Baumbestandsfläche grenzt, kann man davon ausgehen, dass der Käufer dieses weiß.

: : Allerdings war bei Kauf die genaue Grenzziehung nicht klar. Nachträglich stellt sich heraus, dass Äste in einer großeren Zahl über die Grundstücksgrenzen ragen. Das Baumgrundstück ist ein zzt. nicht genutztes Grundstück einer Gemeinde.

: : Meine Frage ist, wer ist für den Rückschnitt und die zukünftige Sicherung der Äste verantwortlich, der dem das Grundstück auf dem der Baum steht gehört oder der Käufer des Grundstückes, der um die Bäume bei Kauf wusste.

: : Für eine kurze Antwort danke ich schon mal jetzt!

: : Viele Grüße

: : Chris


Meines Wissens ist es zu dulden, wenn Äste von einem öffentlichen Grundstück (Gemeinde) auf das eigene ragen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückschnitt. Umgekehrt ist es ja auch so, dass sie zur Straßenseite keinen Abstand und keine Höhenbegrenzung mit ihrer Bepflanzug einhalten müssen, und sogar Überhang (über Gehweg, Strasse, ...) zugelassen ist.



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