Re: Altbauausbau in NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Maerz, 2010 um 20:21:20

Antwort auf: Re: Altbauausbau in NRW von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Maerz, 2010 um 13:57:10:

zu 1) hängt das sicherlich von der Größe des Fensters ab

zu 2) würde ich deutlich zu "ja", also genehmigungspflichtig, tendieren, auch ohne Pläne gesehen zu haben. Es ist kaum vorstellbar, dass derartige Maßnahmen ohne deutliche Eingriffe in die statische Struktur des Daches möglich sind. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass die einzelnen Gauben noch als untergeordnete Dachaufbauten wirken während eine durchgängiger Dachaufbau die Grenzen der "Untergeordnetheit" leicht überschreitet.

Die Rücksprache und Information durch das zuständige Bauamt ist immer empfehlenswert.

: hallo Sven,
: in NRW steht in der .....nicht mehr gültigen.... Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung:
: zu 1.
: Als “Änderung” eines tragenden oder aussteifenden Bauteiles gilt z.B. das Herstellen von Schlitzen oder Durchbrüchen für Leitungen, aber auch der Durchbruch einer neuen Türöffnung. Der Ersatz des gesamten tragenden oder aussteifenden Bauteils durch ein anderes gilt nicht als Änderung, sondern bedarf der Baugenehmigung.
: Die Standsicherheit wird im Allgemeinen erkennbar nicht berührt von kleineren senkrechten Schlitzen und Durchbrüchen für Rohrleitungen. Sie kann z.B. berührt werden von längeren waagerechten Schlitzen und von größeren Durchbrüchen (z.B. für Türen); dies gilt insbesondere, wenn der Durchbruch in der Nähe des auszusteifenden Bauteils vorgesehen ist.
: zu 2. vermutlich nein, wenn Sie- tragende Teile....(siehe zu 1)und "abstandsflächenrechtlich" die Grösse nicht verändern. Um sicherzugehen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadt einfach nach!
: zu 3. http://www.archifee.de/
: mfg




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