Grenzwand eines bestehenden alten Wohnhauses dämmen


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Abgeschickt von Ulrich Vogel am 19 Maerz, 2010 um 17:05:08

Ich besitze in Brandenburg ein Wohnhaus welches vor ca. 150 Jahren auf der Grundstücksgrenze erbaut wurde. Ich möchte diese Grenzwand mit einem Dämmaufbau von ca. 10cm dämmen um im nächsten Winter Öl zu sparen. Wie ist die Rechtslage? Das brandenburgische Nachbarschaftsgesetz hat für mich keine aussagekräftigen Regelungen. Das Bauamt würde mir keine Steine in den Weg legen.
Was kann ich tun um mich rechtlich abzusichern?
mfg Vogel



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