Umnutzung im Gewerbegebiet II


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Abgeschickt von Aloysia Busch am 20 Maerz, 2010 um 15:47:07

Wir haben ein Zweifamilienhaus mit zwei genehmigten Wohnungen (für Senior und Junior-Familie der Betriebsinhaber) auf einem Gewerbegrundstück. Im Erdgeschoß ist bereits neben einer abgeschlossenen Wohnung Verkaufsraum und ein Büro als eine Nutzungseinheit und die obere Wohnung als zweite Nutzungseinheit eingetragen.

Weil die Seniorin absehbar die untere Wohnung nicht mehr nutzen kann und wir Büroraum für fünf Personen schaffen brauchen, möchten wir die gesamte obere Etage zu Büroraum umbauen und selbst ins Erdgeschoß ziehen.

Wir wollen das Erdgeschoß weiterhin als Wohnung mit Büro für uns nutzen und das Treppenhaus zwischen Erd- und Obergeschoß wegen der Privatsphäre auflösen und den Treppenschacht brandschutz- und rauchschutz-technisch schliessen. Ein Architekt wird natürlich beauftragt wegen der Nutzungsänderung, Genehmigung etc.

Den Zugang zu den Büros im Obergeschoß wollen wir durch eine separate, ungewendelte Treppe mit Podest vor dem Eingang aussen schaffen. Platz ist da genug, auch Abstand zum Nachbar-Betrieb etc reicht. Jetzt im Vorfeld der Finanz-Planung haben wir bei Bauamt nachgefragt. Wie es aussieht, muss um die Treppe ein Treppenhaus gebaut werden.

Kann sein, dass ich nicht deutlich genug gemacht habe, dass das Obergeschoss brandschutztechnisch vom Erdgeschoß getrennt wird. Kennt jemand für NRW die Vorschrift, die ein freie, aussenliegende Treppe als Hauptzugang zu Büros im Obergeschoss verbietet ?





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