Abgeschickt von pAkA am 21 Maerz, 2010 um 23:19:02
Nach LBO-BW §50 Abs.1 ist eine Lüftungsanlage für ein Gebäude genehmigungsfrei. Gilt das auch für eine größere Anlage mit Kühlaggregat, wenn die maximale Bauhöhe des Gebäudes überschritten wird?
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Text: : Nach LBO-BW §50 Abs.1 ist eine Lüftungsanlage für ein Gebäude genehmigungsfrei. Gilt das auch für eine größere Anlage mit Kühlaggregat, wenn die maximale Bauhöhe des Gebäudes überschritten wird?
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