Gewährleistung


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Abgeschickt von Alfred Roggentin am 22 Maerz, 2010 um 13:03:01

Was mich interessiert:

Wenn ein Bauträger 2 Jahre nach Fertigstellung und Endabnahme des von ihm erstellten Objektes mit 20-30 Einheiten seine Firma auflöst und unter anderem Namen neu firmiert, sind dann während der Rest-Gewährleistungszeit eventuelle Ansprüche direkt an betroffene Handwerksfirmen zu stellen oder ist die Restgewährleistung verfallen?




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