Re: Gehnemigungsfrist für eine Bauvoranfrage ( 2 )


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Abgeschickt von K.D. am 17 Dezember, 2004 um 07:33:21

Antwort auf: Re: Gehnemigungsfrist für eine Bauvoranfrage ( 2 ) von matthias Schumacher am 14 Dezember, 2004 um 16:59:30:

: : : Betr.: Gehnemigungsfristen für Bauvoranfrage /
: : : Bauantrag

: : : Wie lange darf ein Bauamt sich zeit nehmen um einen Bescheid für eine Bauvoranfrage zu erteilen ?
: : : Oder ist diese ab einer gewissen Frist generell Gehnemigt ?

: :
: : In einigen Ländern gibt es für bestimmte Vorhaben eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt nach Ablauf der Frist tritt die Genehmigung ein.

: : Bitte Bundesland, Art des Vorhabens und Lage des Baugrundstückes angeben.

: Rheinland - Pfalz / Kreis Bad Kreuznach
: Antrag auf Baunutzungsänderung Kfz - Betrieb/Zweirad - verkauf - instandsetzung
: Gründstück - Gebäudelage Außenbereich


In deinem Bundesland gibt diese Fiktion gar nicht.
Außenbereichsvorhaben sind meist grundsätzlich problembehaftet, weil bei diesen in der Regel auch viele Ämter zu beteiligen sind. Liegt das ganze an Bundes-oder Landstraße sind die Straßenbaubehörden auch zu fragen.
Alle Ämter haben meist einen Monat Zeit für ihre Stellungnahme.
Als Antragsteller könnte man mehr Ausfertigungen der Antragsunterlagen einreichen.

Wie lange läuft der Antrag denn schon????


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