Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 22 Maerz, 2010 um 21:36:39

Antwort auf: Gewährleistung von Alfred Roggentin am 22 Maerz, 2010 um 13:03:01:

: Was mich interessiert:

: Wenn ein Bauträger 2 Jahre nach Fertigstellung und Endabnahme des von ihm erstellten Objektes mit 20-30 Einheiten seine Firma auflöst und unter anderem Namen neu firmiert, sind dann während der Rest-Gewährleistungszeit eventuelle Ansprüche direkt an betroffene Handwerksfirmen zu stellen oder ist die Restgewährleistung verfallen?


Schauen Sie in Ihren Kaufvertrag, sofern dieser -wovon wir bei Ihrer Schilderung ausgehen- notariell abgeschlossen wurde, werden Sie aller Voraussicht nach darin fündig werden.

In der Regel -sofern sich aus den genannten Gründen nichts anderes ergibt- wird wohl davon auszgehen sein, dass Sie die Handwerker denn dann nun als direkten Ansprechpartner haben werden.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.





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