Re: Heckenhöhe


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 23 Maerz, 2010 um 09:49:19

Antwort auf: Heckenhöhe von Rainer Oppoli am 16 Maerz, 2010 um 20:08:59:

: Hallo,
: im § 42 ist der Grenzabstand für Hecken zum Nachbargrundstück geregelt. Ist der Abstand über 1m, darf die Hecke über 2m sein.
: Was wenn die Heckenhöhe inzwischen 10m -11m beträgt und die andere Terrasse zum Schattenplatz wird?
: Mit bestem Dank im vorraus
: Rainer


Dann werden Sie diese ohne Leiter oder sonstige Hilfsgerätschaften wohl kaum noch zurück schneiden können ....... aber nun mal Spass beiseite.

Dann ist wohl davon auszugehen, dass von Ihrem Grundstück eine Beeinträchtigung für das Nachbargrundstück ausgeht die ggf. nachbarechtliche Belange auslösen kann.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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