Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von Gast am 23 Maerz, 2010 um 14:56:36:

Antwort auf: Re: Gewährleistung von ReiMa-Baudienstleistungen am 22 Maerz, 2010 um 21:36:39:

Gewährleistungsansprüche bestehen immer gegenüber dem Vertragspartner. Ansprüche gegen die Handwerker kommen daher erstmal nicht in Frage. Dies wäre nur dann möglich, wenn der Bauträger seine entsprechenden Ansprüche an die Erwerber abgetreten hat.

Ob noch Ansprüche gegen den Bauträger geltend gemacht werden können ist dann eher eine gesellschaftsrechtliche Frage.



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