Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 23 Maerz, 2010 um 16:47:28

Antwort auf: Re: Gewährleistung von Gast am 23 Maerz, 2010 um 14:56:36:

: Gewährleistungsansprüche bestehen immer gegenüber dem Vertragspartner. Ansprüche gegen die Handwerker kommen daher erstmal nicht in Frage. Dies wäre nur dann möglich, wenn der Bauträger seine entsprechenden Ansprüche an die Erwerber abgetreten hat.

: Ob noch Ansprüche gegen den Bauträger geltend gemacht werden können ist dann eher eine gesellschaftsrechtliche Frage.

Die Gerichte urteilen blos mitlerweile innerhalb der Gewährleistungsfrist mittlerweile anders, weswegen wohl "sehr wahrscheinlich" das Gegenteil anzunehmen sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.





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