Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von Alfred Roggentin am 23 Maerz, 2010 um 18:20:50

Antwort auf: Re: Gewährleistung von ReiMa-Baudienstleistungen am 22 Maerz, 2010 um 21:36:39:

: : Was mich interessiert:

: : Wenn ein Bauträger 2 Jahre nach Fertigstellung und Endabnahme des von ihm erstellten Objektes mit 20-30 Einheiten seine Firma auflöst und unter anderem Namen neu firmiert, sind dann während der Rest-Gewährleistungszeit eventuelle Ansprüche direkt an betroffene Handwerksfirmen zu stellen oder ist die Restgewährleistung verfallen?

:
: Schauen Sie in Ihren Kaufvertrag, sofern dieser -wovon wir bei Ihrer Schilderung ausgehen- notariell abgeschlossen wurde, werden Sie aller Voraussicht nach darin fündig werden.

: In der Regel -sofern sich aus den genannten Gründen nichts anderes ergibt- wird wohl davon auszgehen sein, dass Sie die Handwerker denn dann nun als direkten Ansprechpartner haben werden.

: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen

: ____________________________________

: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

Vielen Dank für schnelle und erschöpfende Auskunft!
A.Roggentin





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