Re: Feststellungsklage wegen rechtswidriger Bauablehnung


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Abgeschickt von naginf am 23 Maerz, 2010 um 21:41:58

Antwort auf: Feststellungsklage wegen rechtswidriger Bauablehnung von Matthias P. am 23 Maerz, 2010 um 09:55:07:

Evtl. Schadensersatzansprüche aus fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen richten sich nach den Grundsätzen für die Amtshaftung. Dazu ist es erforderlich, die im Ablehnungsbescheid aufgeführten Rechtsbehelfe gegen die Behördenentscheidung geltend zu machen. Am Widerspruch gegen die Ablehnung (Fristen beachten) und ggf. einer Klage am Verwaltungsgerichs dürfte mithin kein Weg vorbeiführen. Spätestens im gerichtlichen Verfahren dürfte dann auch geklärt werden, ob die Satzung insgesamt haltbar ist und wer für die Genehmigung von Ausnahmen zuständig ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens sind eher überschaubar. Eine Anwaltspflicht besteht grundsätzlich nicht.





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