Abgeschickt von Björn am 24 Maerz, 2010 um 11:27:12
Hallo Forum,
ich wohne in Niedersachsen möchte eine Hecke als Einfriedung zur Strasse (verkehrsberuhigte Zone) errichten. Laut B-Plan darf die Einfriedung (Hecke oder Zaun) aber nur 1m hoch sein. Jetzt, da ich dort endlich wohne, stelle ich fest, dass dort sehr viele Menschen und Autos quasi anhalten und auf das Grundstück glotzen. Ist es möglich einen Zaun mit 1m Höhe direkt an die Strasse zu setzen und dahinter (also auf meinem Grundstück) eine Hecke mit ca. 1,80m Höhe als Sichtschutz zu Pflanzen? Wenn ja, wie groß muss/darf der Abstand zwischen Hecke und Zaun sein. Wo könnte so etwas schriftlich festgehalten sein?
Danke für Antworten
Viele Grüße
Björn