Sichtschutz auf Grenze


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Abgeschickt von Marco Gottschalk am 16 Maerz, 2005 um 17:55:54

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Reihenendhauses und möchte einen Sichtschutz auf die Grenze der beiden Grundstücke bauen. Wie hoch und bis zu welcher Länge kann ich diesen Sichtschutz bauen. Im hessischen Nachbarschaftsrecht habe ich etwas von einer Einfriedung mit einer Höhe von 1,2m gelesen, kann das richtig sein? Das ist doch dann kein Sichtschutz mehr.
Vielen Dank im voraus,
M.Gottschalk



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