Sicherung von Einbauten - Wie Lange ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 17 Dezember, 2004 um 12:21:31

Es liegt folgender Sachverhalt vor:

Bei dem Bau eines Spielplatzes ist der Landschaftsgärtner mit der Lieferung und der Montage von einer Wippe und einem Feder-Spielgerät beauftragt.

Bereits einem Tag nach der Montage wurden die Spielgeräte benutzt oder gar aus der Verankerung gerissen. Bei der Erneuten Montage wurde alsdann Schnellzement verwendet, um eine schnellere Aushärtung des Betons zu bewirken. Noch am gleichen Tag wird der AG telefonisch zu einer Abnahme gebeten wozu er jedoch nicht erscheint. Da nach der erneuten Montage die Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird diese abgerechnet und dann ca. 4 Wochen später vom AG bezahlt.

Nach 8 Wochen erhält der Landschaftsgärtner eine Mängelrüge, worin die zuvor aufgefühten Spielgeräte aufgeführt sind. Grund: Die Geräte wackeln leicht in der Verankerung - offensichtlich durch zu frühe Inbenutzungnahme.

Ist der Landschaftsgärntner durch seine Gewährleistung hierfür noch regresspflichtig, oder wurde durch die Inbenutzungnahme als auch durch die Begleichung der Rechnung die Gefahr auf den AG übertragen?


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
m www.baurecht.de ]