Re: Hausaufstockung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 24 Maerz, 2010 um 18:03:04

Antwort auf: Hausaufstockung von sigibra am 09 Maerz, 2010 um 19:34:17:

Dann sind das aber sicherlich wohlhabende Austrägler. Die weniger wohlhabenden Austrägler mussten sich allenfalls mit einer Austragstube statt mit einem Austragshaus zufrieden geben.

Einfach ist dies bzw. wird dies sicher nicht.

Welches Bundesland (die Erfindung der Austrägler und Austragshäuser stammt ja eigentlich aus Bayern)?

Sind die Austrägler vieleicht Pflegebedürftig?

Warum bekam das Austragshaus eine eigene Flurnummer?

Ist das Grundstück des Austragshauses zugeschrieben oder Eigenständig?

Wer ist Besitzer des Austragshauses und wie viele Personen leben darin und wie groß ist das Austragshaus?

Wer ist Besitzer des Hofes, weswegen das Austragshaus gebaut worden ist und wie viele Personen leben auf dem Hof und wie groß ist das Hofgebäude?

Wie groß sind die beiden Grundstücke (Austragshausgrundstück und Hofgebäudegrundstück)?


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

: Hallo,

: ich habe eine Frage zu einer Hausaufstockung im Aussenbereich einer Gemeinde.
: 1970 wurde der Bungalow als so genanntes "Austragshaus" eines Landwirtshaftlichen Anwesens erbaut.
: Vor etwar 5 Jahren bekahm das Gebäude eine eigene Flurnummer.
: Wir möchten jetzt das Haus, in dem meine Eltern bereits leben um 1 Stockwerk erweitern und im 1. Stock auch noch selbst einziehen.
: Bei der vorab Anfrage auf der Gemiende hieß es jetzt, es sei evtl. nicht möglich so zu sagen ein "Austragshaus" im "Austragshaus" zu bauen.
: Kann mir jemand den entsprechenden Passus im Baurecht aufzeigen?

: Vielen Dank





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