Re: Anbau an grenzwand


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 24 Maerz, 2010 um 18:38:04

Antwort auf: Re: Anbau an grenzwand von a.grycy am 20 Februar, 2010 um 09:13:16:

Doch eben genau darasu entstehen Gesetze, aus Eitelkeiten.

Gesetze haben nun mal Regelungscharakter und wenn die -gerade in dem von Ihnen erwähnten Gesetz- aufgestellt werden, dann werden diese doch nur deswegen aufgestellt bzw. erlassen, weil es dem vorausgegangen Streit gegeben hat und der wiederum basiert meist auch auf Eitelkeiten.

So ist das nun halt mal.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar, teilweise basieren die gemachten Angaben auch auf Angaben der Fragesteller oder teilweise auch auf Annahmen, die nicht immer und zwingend richtig sein müssen. Häufig ist es auch so, dass Umstände vor Ort in Augenschein genommen werden müssen, um hinreichend verlässliche Angaben machen zu können. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung uns keinerlei Gewährleistung für den vorstehenden Beitrag übernommen werden.

: : Werter Forumsteilnehmer,

: : eine Wand wird -ohne die Situation genau zu kennen- doch sicherlich nicht durch einen Anbau terstört, wenn Sie solide gebaut ist!

: : Sicherlich gibt es statische Anforderungen die es zusätzlich zu berücksichtigen gilt wenn etwas verändert wird aber dies kann doch -in der Regel- sicherlich nicht das Problem als Solches darstellen.

: : Das was Sie beschreiben ist nichts anderes als das was wir vermutet haben und mithin schlussendlich nichts anderes als eine Eitelkeit, herrührend aus Situationen die einst den bereits vorhandenen Streit begründet haben und genau darum geht es Ihnen doch jetzt.

: : Nun gut, dass soll nun sicherlich der von Ihnen gestellten Frage keinen Abbruch tun, entspricht aber dennoch genau dem, was wir Ihnen bereits Eingangs beschrieben haben.

: : Nun gut, dass Sie den Rückbau nicht gefordert haben, kann ja sein -das hatten wir auch nicht beschrieben (dennoch hätte man das aus Ihrem Beitrag so verstehen können) weswegen wir dies lediglich als Besispiel tituliert hatten- aber warum baut denn der Nachbar etwas auf, was er hinterher wieder abbaut bzw. rück baut.

: : Wenn es nicht um Eitelkeiten geht, dann lassen Sie Ihren Nachbarn soch an die Wand ran sofern dies aus statischer Sicht möglich ist.

: : Dürfen darf er sicher nicht, Ihre Einwilligung werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon geben müssen. Es gibt natürlich -wie immer so auch in diesem Fall der von Ihnen gestellten Frage- Ausnahmen.

: :
: : Mit freundlichen Grüßen

: : ReiMa-Baudienstleistungen

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: : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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: : : : Wo ist denn das Problem, wenn Ihr Nachbar Ihre Wand nutzt?

: : : : Hält die Wand dies aus statischer Sicht nicht?

: : : : Hat er Sie nicht gefragt, so wie es sich eigentlich bei einer solchen Baumaßnahme gehören würde?

: : : : In einem funktionierenden Nachbarschaftlichen Verhältnis, spricht doch eigentlich nicht sonst irgendetwas dagegen eine Wand des Nachbarn nutzen zu dürfen!

: : : : Natürlich sollte die Baumaßnahme sowie die Art und Weise und speziell auch der Anschluss und die Abdichtung etc. unter den Nachbarn besprochen werden. Auch sollte vertraglich -natürlich mit Übergangsregelung auf etwaige Rechtsnachfolger- geregelt werden, wie es mit den Betretungsrechten des jeweiligen Nachbarschaftlichen Grundstückes (und/oder des Daches des Nachbarn) für die Instandhaltung und für Reparaturen aussieht.

: : : : Es ist aber sicherlich in einem bzw. für ein nachbarschaftliches Verhältnis auch der falsche Weg in Eitelkeiten -z. B. weil der Nachbar nicht gefragt hat und deswegen den Rückbau zu verlangen- zu verfallen.

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: : : : Mit freundlichen Grüßen

: : : : ReiMa-Baudienstleistungen

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: : : : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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: : : : : Hallo..
: : : : : Mein Problem bezieht sich auf den Schuppenanbau meines Nachbarn an meine Grenzwand,die auf meinem Grundstück steht.Er hat zwei Regentonnen aufgestellt und rundherrum einen ca.2,5mx2,5x2m grossen Schuppen aus Holz mit Dachpfannen auf dem Dach gebaut,und nutzt meine grenzwand als Rückwand für den Holzschuppen.Diverse Bohrungen an meiner Wand wurden schon entfernt...Die ganze Dachkonstruktion lag auch auf meiner wand auf ,wurde aber auch schon entfernt.Nun die frage...Darf er mit seinem Holzschuppen meine Grenzwand als Rückwand nutzen ?Und muss er nicht trotz Grenzwand abstand halten?

: : : hier geht es wohl eher nicht um Eitelkeiten meinerseits sondern darum ,ob mann fremdes eigentum einfach nutzen darf...
: : : das nachtbarschafftliche verhältniss ist hier schon seit jahren gestöhrt.
: : : und ich möchte natürlich aus diesem grunde nicht das mein nachbar jeglichen vorteil, aus meinem eigentum zieht.und schon garnicht dieses zerstört.
: : : wie gesagt wollte hier auch keine beratung oder auskunft darüber wie ein funktionierendes nachbarschafftsverältniss aussieht..ausserdem hab ich in keinem wort einen RÜCKBAU verlangt..wollte nur wissen ob er meine wand nutzen darf..thx trzd.


: Naja eitelkeit hinn oder herr Nachbarschafftsgesetz abschnitt -anbau an grenzwand- beruht sicherlich nicht auf eitelkeiten oder?





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