Re: Privilegierung im Außenbereich bei Pachtverhältnis


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Abgeschickt von Bauassessor am 25 Maerz, 2010 um 12:02:04:

Antwort auf: Privilegierung im Außenbereich bei Pachtverhältnis von naginf am 23 Maerz, 2010 um 16:18:25:

Hallo,

meine Erfahrung ist, dass die Bauämter in solchen Fällen verlangen, dass ein langfristiger Pachtvertrag vorgelegt wird, damit man ggf. in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine "Ausnahme" zulassen kann.

Eine Rechtsgrundalge dafür kenne ich aber nicht.

: Ein Landwirt hat im Außenbereich ein privilegiertes Vorhaben realisiert. Er ist verstorben. Seine Erben (Nicht-Landwirte)haben die landwirtschaftlichen Flächen einschließlich des Gebäudes im Außenbereich seit vielen Jahren an einen anderen Landwirt verpachtet bzw. vermietet. Aufgrund veränderter betrieblicher Gegebenheiten stellt sich die Frage eines Umbaus bzw. einer Erweiterung des vorhandenen Gebäudes. Nach Lage der Dinge können die Eigentümer keine Privilegierung geltend machen. Kann der Pächter - obwohl nicht Eigentümer - einen entsprechenden Bauantrag stellen und können im Fall einer späteren Betriebsaufgabe des Pächters die Eigentümer gleichwohl das Umnutzungsrecht nach § 35 Abs. 4 BauGB in Anspruch nehmen?
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