Re: Bau am Hang


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 26 Maerz, 2010 um 09:06:01

Antwort auf: Bau am Hang von Robert am 24 Maerz, 2010 um 14:00:34:

Sorry, aber bessern Sie Ihren Beitrag nach.

Die Erklärungen die Sie abgeben ist ein wenig widersprüchlich, weswegen Sie auch -sehr wahrscheinlich- keine Antworten erhalten.

Ihr Grundstück kann ja in mehrere Richtungen abfallen oder auch ansteigen bzw. einfach nur -an der Grundstücksoberfläche- schräg sein.

Beschreiben Sie die Grundstückssituation ein wenig besser.


Etwa so:

Die Straße an dem unser Grundstück liegt steigt an. Im Straßenverlauf -so wie die Straße ansteigt- steigen auch die Grundstücke auf der Seite der Straße an, auf der unser Grundstück liegt. Unser Grundstück ist auf der rechten Seite, wenn man die Straße hoch fährt [dann lässt es sich einfacher zu diesem Sachverhalt etwas erklären, wenn man weiß auf welcher Seite]. Das Grundstück hat eine Breite von ca. 20 m [Straßenfront (-Breite)]. Auf dieser vorgenannten Breite steigt unser Grundstück ca. 1,50 an.

Und wenn es in die andere Richtung auch noch steigt oder fällt, dann ............., wie folgt ...

Zusätzlich (wenn es denn dann so ist) steigt unser Grundstück aus Sicht der Straße -mit dem Rücken zur Straße stehend- mit Blickrichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereich ebenfalls an (vielleicht ist es in diese Richtung aber auch waagerecht???). Die Grundstückstiefe beträgt ca. 30 m. Auf die vorgenannte Länge der Grundstückstiefe steigt das Grundstück ca. 1,5 m an.

Ende der Beschreibung.

Sie beschreiben ....

...........strasse ist ansteigend und die jeweiligen Baugrundstücke ebenfalls in Ihren Grundstücksrichtungen.

Meinen Sie damit vielleicht das Gleiche wie das das wir oben beschrieben haben?

Sie beschreiben weiter ....

.........das Haus sieht also von vorn aus als währe es 3 Etagig.

Nachvollziehbar das dies dann so sein muss. Aber ist das Haus von vorne oder eher seitlich (immer aus Sicht der Straße zu verstehen) z. B. rechts (wir gehen mal davon aus Ihr Grundstück wäre auf der rechten Seinte, wenn man die Straße hoch fährt) eher fast freiliegend.

Und nun zu Ihrer Frage soweit man dazu schon etwas sagen kann.

Grundstücksauffüllungen sind, sofern Sie aus Bauprodukten bestehen auf jeden Fall immer genehmigungspflichtig (es gibt natürlich auch hiervon -aber eher nur sehr selten sind- Ausnahmen auf die wir hier aber nicht näher eingehen möchten).

Auch Grundstücksvertiefungen sind genehmigungspflichtig (es gibt natürlich auch hiervon -aber eher nur sehr selten sind- Ausnahmen auf die wir hier aber nicht näher eingehen möchten).

Auch können Grundstücksauffüllungen Abstandsflächen auslösen.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier im Forum stellen kein Beratung sondern lediglich unsere persönliche Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung -für die Richtigkeit unserer Beiträge- übernommen werden.


: Hallo,

: ich versuche es mal zu erklären.Ich habe ein Haus gebaut an einer Hanglage.Das kleine Neubaugebiet, eine Stiegstrasse ist ansteigend und die jeweiligen Baugrundstücke ebenfalls in Ihren Grundstücksrichtungen.Das heisst der Nachbar über mir liegt höher.Er hat gebaut mit Keller,das Haus sieht also von vorn aus als währe es 3 Etagig.In seiner mittleren Ebene nach hinten wurde angefüllt so dass er einen ebenen Ausgang zum Garten besitzt.

: Ich musste nun mein darunter liegendes Grundstück welches mit einem Haus ohne Keller gebaut wurde zum Nachbarn hin mit 3,05m L- Betonprofilen abfangen um dort ein Carport zu setzen und die volle Fläche meines Grundstückes überhaupt zu nutzen.

: Hätte er anfüllen dürfen?

: Ich verstehe mich mit diesem Nachbatn sehr gut.Problem ist,dass ich die Erde hinter meinem Haus dem Grundstück meines Nachbarn angepasst habe,dass heisst hinter meinem Grundstück befindet sich ein steiler Hang von 4-5 m, terassenförmig angelegt um auf Gartenebene mit dem Nachbarn eine Fläche zu erreichen.Nun hatte das Bauamt hier zu tun und sah dass, und ist der Meinung, ich müsste diesen Berg entfernen.

: Wer ist nun im Recht.Wir befinden uns auf Thüringer Boden.





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