Re: Grenzwand eines bestehenden alten Wohnhauses dämmen


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 26 Maerz, 2010 um 21:17:23

Antwort auf: Re: Grenzwand eines bestehenden alten Wohnhauses dämmen von Gast am 26 Maerz, 2010 um 13:01:05:

Werter Gast,

dieses Forum ist ein Diskussionsforum also mithin grundsätzlich zum diskutieren. Und logisch geschlussfolgert entsteht soetwas schon einmal, wenn aneinander vorbei geredet wird.

Aber wie dem auch sei, hat Herr Baumeister bestätigt das wir uns auch in diesem Punkt mal wieder -wenn auch nicht in Gänze- so gut wie fast einig sind.

Es ging hier nun schlussendlich lediglich noch um Begrifflichkeiten die zu verwenden sind.

Wenn man aber mal ein wenig genauer hinschaut, dann hatten wir im Ursprung des Ansatzes -die Frage des Fragestellers zu beantworten- geschrieben, dass die Zustimmung des Nachbarn reicht und das ist das Wesentliche auf welches es ankommt und womit die Frage des Fragestellers beantwortet ist.

Außerdem hatten wir nicht -und auch nicht Herr Baumeister- beschrieben, dass es um ein Grundstück in NRW ging, wir hatten lediglich von Fällen aus NRW berichtet, als Beispiel so zu sagen, von etwa den gleichen Fällen könnten wir halt eben auch -weil wir z. B. auch dort ein Büro betreiben- aus RLP berichten oder gar aus Baden Würtemberg, wir hatten uns aber nun halt einmal -mit der Wahl des Beispiels- von einem bzw. mehreren im Zusammenhang stehenden Fällen aus NRW berichtet, weil dies für uns -da wir dort unter Anderem beheimatet sind- nahe liegt.

Grundsätzlich haben Sie aber mit Ihren Angaben nicht Unrecht, warum sollte die Maßnahme -um die es hier geht- verhindert werden, wenn Alle damit einverstanden sind.

Desweiteren Bleibt zu sagen, dass sich hier auch oftmals Fachleute untereinander austauschen udn da kann es unzweifelhaft schon einmal zu der einen oder auch der anderen Erläutereung mit ein wenig mehr Text kommen. Dies ist nicht beabsichtigt aber manchmal notwenig um die Dinge auf einen Nenner bringen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


: Irgendwie kann ich die Diskussion nicht so ganz nachvollziehen. Das Grundstück liegt doch gar nicht in NRW. Auch wenn es ein "neues" Bundesland ist, hat dies inzwischen doch auch eine eigene BauO.

: Ich kenne zwar die Verhältnisse vor Ort nicht, aber ich wüsste nicht, wie eine Baubehörde eine Abrissverfügung begründen könnte, wenn der Nachbar keine Einwände hat. Insbesondere, weil eine Wärmedämmung an der Außenwand an diversen Stellen der BauO privilegiert wird (Z.B. Abstandsflächen).





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