Re: Bauen im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 31 Maerz, 2010 um 11:14:32:

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von Robert am 30 Maerz, 2010 um 16:18:27:

Hallo,

ich denke, dass auch ein Ausbau der Haushälfte nicht ganz leicht wird - aber wahrscheinlich geduldet wird. Wenn Sie es gans sauber machen wollen, müssen Sie einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg bringen. Das ist aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und das Verfahren dauer gern mal 2 Jahre. Da ihre Nutzung aber im Außenbereich nicht privilegiert ist, sieht es ohne Verfahren schlecht aus

Wie weit sind Sie denn von der nächsten Bebauung entfernt? Liegt diese auch im Außenbereich oder vielleicht schon im Innenbereich? Dann gäbe es die Möglichkeit, für Ihre Fläche einen Innenbereichssatzung aufzustellen, die Ihnen das Bauen ermöglichen könnte.

Besprechen Sie dies aber mit dem zuständigen PLanungsamt. Hier im Forum ist dies ohne Ortskenntnis kaum möglich.


: Hallo erstmal,

: also ich habe folgendes Problem, wir haben ein Grundstück auf dem ein Ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude steht, das allerding schon min 20 jahre nicht mehr landwirtschaftlich genutz wird und auch nicht mehr angemeldet ist. Das Haus ist umgebaut renoviert die eine hälfte Wohnhaus und im ober geschoss eine einliegerwohnung und die andere hälfte ist scheune, stadel, werkstatt, stellplatz wie auch immer man es benennen will. ca 10m vom haus entfehrnt steht eine garage mit 3 toren sprich 3 stellplätzen + angebauten carpot + hinter dem ganzen gebäude ist noch ein überdachter holzlagerplatz. die mase belaufen sich auf ca 16 x 12 m evt + - ein meter. nun iist meine frage da wir im ausenbereich wohnen und wir auf unserem riesigen grundstück nicht bauen dürfen, ob man die garage einfach gegen ein wohnhaus austauschen kann. wir haben schonmal einen architekten gefragt der meinte nur im ausenbereich sei das nicht möglich, wir sollten die zweite haushälfte einfach ausbauen. da das haus aber zwischen zwei kindern geteilt wird und ich schon gern ein frei stehendes haus möchte und kein reihenhaus oder anbau an dem alten, nun meine frage wie man so etwas formulieren kann das man bei ner bauanfrage nicht gleich eine absage bekommt.
: die alte wohnung unten wird von meinen schiegereltern bewohnt, die neue wohnung im dach von mir und meiner frau bewohnt. meine schwägerin will gern wieder zurück ins elternhaus ziehen. so jetzt haben wir uns zwar wenig aber immerhin ein bischen hoffnung auf den umbau der garage gemacht. nur wie mache ich einen bauantrag und begründe das ich dort neu bauen will und nicht den ausbau der zweiten haushälfte.

: vielen dank schonmal an alle die antworten und mir evtl ein wenig helfen können, denke es wird ja kein einzelfall sein...





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]