Re: Unverputzte Mauer


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Abgeschickt von Bolanger am 01 April, 2010 um 13:01:18:

Antwort auf: Re: Unverputzte Mauer von Duce am 01 April, 2010 um 09:10:05:

Hallo,

natürlich urteile ich vorschnell. Wie soll ich es auch anders machen, wenn ich außer den paar Informationen der Ursprungsfrage keine weiteren Informationen habe?!

Wo wird denn Ihre Freiheit eingeschränkt? Sie sind doch sogar so frei, dass Sie weggucken können und keiner zwingt Sie, auf die Mauer zu starren.

"ist einem Bewohner einer Neubausiedlung zuzumuten, mehrere Jahre...." Da haben Sie schon eine weitere Information gegeben. Die Sache ist ggf. schon verjährt. Wer sich jahrelang damit abfindet, kann jetzt nicht einfach so ein Verputzen fordern.

Sie können gerne versuchen, dem Nachbarn die Gestaltung seiner Wand vorzuschreiben. Mit guten Worten scheint Ihnen das nicht gelungen zu sein, daher wollen Sie nun Rechtsmittel einlegen (Bauamt etc...). In der ersten Antwort habe ich noch versucht, Sie davon abzubringen, weil die Aussicht auf Erfolg in meinen Augen verschwindend gering ist. Das habe ich versucht mit meinen Fragen zum Ausdruck zu bringen. Beantworten Sie die Fragen und ziehen Sie parallelen zur Mauer des Nachbarn. Ich bin fest überzeugt, dass es viele Parallelen gibt und Sie die Fragen intuitiv so beantworten, wie es ich es auch machen würde. Schon haben Sie meine Meinung zu Ihrer Ursprungsfrage.


Jetzt möchte ich Sie aber ausdrücklich dazu ermutigen, weitere Schritte zu gehen. Ich sehe zwar immernoch keine Erfolgschance, würde es aber zur Mehrung des in diesem Forum gesammelten Wissens für sehr wertvoll halten, wenn Sie das Ergebnis der weiteren Schritte hier kundtun.

Und nun noch ohne beleidigt zu sein ein echter Rat: verschwenden Sie keine Energie und erst recht kein Geld, um die Wand dort wegzubekommen bzw. um Einfluss auf die Gestaltung zu nehmen. Verwenden Sie diese Energie und das Geld, um die Gestaltung selbst in die Hand zu nehmen, eben mit eine Hecke, Sichtschutz oder irgendetwas, das Ihnen gefällt.

Grüße,

Bolanger

: Hallo,
: ich denke sie urteilen hier sehr vorschnell.
: Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird.
: Es ist daher sicherlich diskussionfähig, ob hier nicht tatsächlich ein Fall von ideeller Immissionen vorliegt. Ist einem Anwohner in einem gepflegten Neubaugebiet zuzumuten seit mehreren Jahren auf eine Rohbauwand zu schauen?
: Der Vergleich mit Putzfarbe etc. ist daher m.E. nicht vergleichbar.
: Klar kann man eigene Maßnahmen einleiten, dies ist aber mit erheblichen Kosten verbunden die nicht entstanden wären, wenn eine übliche Rücksichtnahme auf andere in der eigenen Planung berücksichtigt worden wäre. Meine Nachbarn und Ich haben z.B. ihre Zaunelemente auch auf der Seite des Nachbarn gestrichen, dies sollte im allgemeinen Miteinander auch selbstverständlich sein. Von ihrer Seite wird mir daher zu stark das Recht des einzelnen gegen die Gemeinschaft herausgestellt, wohl leider ein aktueller Trend.

:
: : Hallo,

: : bis auf diesen einen Satz möchte ich nur Fragen stellen, die Sie sich selbst beantworten dürfen ;-)
: : Sie wollen also Ihrem Nachbarn die Gestaltung seiner Mauer vorschreiben?

: : Was hielten Sie davon, wenn Ihr Nachbar Ihnen die Farbe des Daches Ihres Hauses vorschreibt, weil ihm die aktuelle Farbe nicht gefällt?

: : Würden Sie die Fassade Ihres geklinkerten Hauses abreißen, weil Ihr Nachbar eine durchgehend homogene Struktur einer Putzfassade ohne diese störenden Fugen zwischen den Klinkern vorzieht?

: : Was hindert Sie daran, an der betreffenden Grundstücksgrenze einen Sichtschutz aufzustellen oder eine Bepflanzung zu errichten?

: : Glauben Sie wirklich, dass Sie auf Dauer glücklich werden, wenn Sie Ihren Nachbarn über das Bauamt zwingen, ein paar cm von der Mauer abzutragen?

: : Ist die Standsicherheit der Mauer gefährdet und geht von dieser eine Gefahr aus?

: : Grüße,

: : Bolanger
: :

:
: : : Hallo,
: : : ich weiss Nachbarschaftsrecht ist eine heikle Sache und ich hätte nicht gedacht, das es mich einmal trifft.
: : : Unser Nachbar hat auf der Grenze ein Mauer erichtet die in 2 Punkten nicht meine Zustimmung findet.
: : : 1. sie ist teilweise über 2m hoch, dieses Problem werde ich mit dem Bauamt klären und soll hier nicht diskutiert werden.
: : : 2. die Mauer soll auf meiner Seite unverputzt bleiben.
: : : Da die Mauer eine Mischung aus Beton- und Blockziegel ist und handwerklich unsauber verarbeitet wurde, erfreut mich diese Anblick aus dem Küchenfester natürlich nicht. Die Mauer ist circa 20 m lang und zwischen 2,15 und 1,80 hoch.
: : : Standort ist Rheinland-Pfalz.
: : : Jetzt meine Frage:
: : : Besteht eine Möglichkeit, bzw. eine berechtigte Chance den Nachbarn z.b. zum ordenlichen Verputzen der Mauer rechtlich zu zwingen. Persönliche Gespräche waren bisher erfolglos.
: : : Bisher habe ich in der Landesbauordnung nur § 5.2 gefunden, der m.E. eine Grundlage bilden könnte, bzw.evtl einen Abwehranspruch nach § 1004 BGB.
: : : Wie wird dieser Fall von Euch betrachtet?





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