Re: Nachbar hat sein Haus 80 cm tiefer gebaut - wer trägt Kosten für die Abstützungsmaßnahmen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 April, 2010 um 18:07:31

Antwort auf: Re: Nachbar hat sein Haus 80 cm tiefer gebaut - wer trägt Kosten für die Abstützungsmaßnahmen von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 April, 2010 um 18:01:16:

Zu schnell abgeschickt.

Eines bliebe nämlich noch zu sagen.

Im Zuge eine lang andauernden und gut funktionierenden Nachbarschaft teilt man sich (die §§ außer Acht lassend) eigentlich die Kosten.

Es kommt ja auch Ihrem Grundstück zugute, wenn es vernünftig eingefriedet ist.

Außendem könnte man dann eine Einfriedigung -z. B. mittels "Betonmäuerchen"- mitten auf die Grenze setzen und darauf dann den Zaun. Ein sauberer Abschluss für Ihr Grundstück, so dass kein Graß und Unkraut in den Zaun hinein wachsen kann, welches Sie dann in mühevoller Kleinarbeit wieder aus dem z. B. Maschendrahtzaun entfernen müssten.

Wenn es also um nicht nur ums pure Recht haben sondern um die Lösung eines sachlichen Problems geht, "dann teilt man".

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

____________________________________

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Die §§ zur Grenzproblematik finden Sie im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes.

: Wenn der Nachbar an der Grenze abgräbt -was im Übrigen genehmigungspflichtig wäre- hat er -durch geeignete Maßnahmen- für dafür zu sorgen, dass da Nachbargrundstück seine erforderlich Stütze nicht ferliert (§§ 909 bis 1004 BGB).

: Hinsichtlich der Entwässerung gilt das Ableitungsprinzip. Wenn Wasser von Ihrem Grundstück auf das Grundstück des Nachbarn läuft, dann ist das eben so und fertig.

: Sie dürfen lediglich kein Wasser von einer Baulichen Anlage auf das Grundstück des Nachbarn laufen lassen. Nehmen wir mal an Ihre Regenfallrohre wären noch nicht montiert, weswegen Sie sich mit PVC-KG-Rohren helfen würden, dass Wasser vom Dach bzw. aus den Dachrinnen Ihres Hauses aufzufangen und diese vom Gebäude weg auf Ihr Grundstück laufen lassen und dieses Wasser würde dann von Ihrem Grundstück auf das Grundstück des Nachbarn laufen, das wäre dann verboten, weil es sich bei diesem Wasser um Wasser von einer baulichen Anlage handelt.

: Stellen Sie sich vor, es wäre so, wie Sie es vermuten, dass Sie für das Wasser vom Grundstück eine Entwässerung schaffen müssten, was dies für Auswirkungen für z. B. Landwirte hätte.

:
: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen

: ____________________________________

: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: : Hallo zusammen!
: : Wir haben letztes Jahr ein Haus in Schleswig-Holstein gebaut und unser
: : Nachbar ist gerade erst fertig geworden mit seinem Bau. Das 'Problem' ist, dass er sein Haus 80 cm tiefer gebaut hat als das geplante Niveau, weil sein Haus sonst die maximal erlaubte Firsthöhe überschritten hätte. Daraus ergibt sich nun ein Gefälle über eine Länge von ca. 30 m an der Grundstücksseite zum besagten Nachbarn. Eine kurze Unterhaltung ergab, dass auch der Nachbar für einen Zaun auf der Grundstücksgrenze ist - da sind wir uns schon mal einig, aber der Zaun kann laut Gärtner erst gesetzt werden, wenn der Nachbar sein Grundstück an der Grenze entsprechend abgestützt hat. Jetzt würde mich interessieren, wer die Kosten für die Abstützung zu tragen hat?? Kennt jemand entsprechende Paragraphen?
: : Und wie sieht es mit der Entwässerung aus - soweit ich weiss, sind wir ja dafür verantwortlich, dass kein Regenwasser o.ä. auf sein Grundstück läuft - welche Maßnahmen können wir ergreifen, dass das Regenwasser nicht den 'Hang' hinunterläuft? Müssen wir die Kosten für diese zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen tragen??

: : Ich bin für jede Hilfe dankbar!
: : Viele Grüße,
: : Fraggle




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]