Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 02 April, 2010 um 16:54:54
Antwort auf: Auswechseln der Trinkwasserhauptzuleitung von Habich,Tobias am 02 April, 2010 um 12:28:13:
Normalerweise ist der Wasserversoger Haftpflichtvesichert.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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: Zu meinem Eigenheim ist die alte 80-jährige Hauptwasserzuleitung durch einige Leck´s beschädigt.Unser zuständiger Wasserversorger will diese auf meine Kosten auswechseln.
: Muß ich dafür finanziell aufkommen oder ist das die Angelegenheit des Wasserversorgers?