Grenzgarage und Nebengebäude BayBauO.2010


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Abgeschickt von DerHäuslebauer am 02 April, 2010 um 17:27:47

Hallo,

direkt an das Haus soll eine Garage gebaut werden, die zudem an die Grenze gerückt ist

Diese hat das Maß von:
8m an der Grenze und eine tiefe von 12 m.

Laut bayrischer Bauordnung die seit 01.03.2010 gültig ist, ist so eine Garage zulässig, oder?
Da ja die Flächengröße( vorher 50 m²) entfällt.

Denn unserem Nachbarn gefällt dies gar nicht, und möchte wohl dies auch nicht unterschreiben.
Bekomme ich vom Bauamt trotzdem die Genehmigung und der Nachbar muss es dulden?

2. Frage:
Auf der selben Grenzseite befindet sich schon immer ( wohl seit dem Bau des Wohnhauses) auch eine Holzlege Schuppen).
Länge auf der Grenze 6m, tiefe 4 m ( 20 m²)

In der neuen Bauordnung steht, das zusätzlich ein Nebengebäude von 5m an der Grenzseite zulässig ist.
Kann/muss ich nun, diesen einen Meter von dieser Holzlege entfernen um die Garage genehmigt zu bekommen?


P.S. Garage und Nebengebäude halten die 3m Wandhöhe ein, zudem sind sie unter den 70 Grad der Dachneigung.
Den Dachboden der Garage möchten wir nur als Speicher nutzen.

Ich würde über eine rasche Nachricht sehr freuen.

Viele Grüße aud Bayern,



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