Abgeschickt von Charles Jäger am 04 April, 2010 um 11:46:07
Folgende Konstellation:
Ehepaar X kauft von Bauträger Y eine DHH. Es gilt die Bayerische Bauordnung sowie ein Bebauungsplan der ein Baufenster vorgibt.
Ehepaar X möchte nun nach dem Kauf ihre Terrasse überdachen. Dies ist in Bayern bei bis zu 30m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
Bei der Planung stellt sich nun allerdings heraus, dass die Terrasse vom Bauträger Y einen Meter über das eigentliche Baufenster hinausragt.
Darf Ehepaar X nun die Überdachung genehmigungsfrei bauen oder nicht?