Baufensterüberschreitung


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Abgeschickt von Charles Jäger am 04 April, 2010 um 11:46:07

Folgende Konstellation:

Ehepaar X kauft von Bauträger Y eine DHH. Es gilt die Bayerische Bauordnung sowie ein Bebauungsplan der ein Baufenster vorgibt.

Ehepaar X möchte nun nach dem Kauf ihre Terrasse überdachen. Dies ist in Bayern bei bis zu 30m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.

Bei der Planung stellt sich nun allerdings heraus, dass die Terrasse vom Bauträger Y einen Meter über das eigentliche Baufenster hinausragt.

Darf Ehepaar X nun die Überdachung genehmigungsfrei bauen oder nicht?



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