Abgeschickt von Sepp am 04 April, 2010 um 21:05:38
Antwort auf: Baufensterüberschreitung von Charles Jäger am 04 April, 2010 um 11:46:07:
Das Ehepaar X braucht zunächst eine sogenannte "isolierte Befreiung" von der Gemeindeverwaltung und kann dann die Überdachung genehmigungsfrei bauern.