Re: Baufensterüberschreitung


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Abgeschickt von Charles Jäger am 05 April, 2010 um 00:19:09

Antwort auf: Re: Baufensterüberschreitung von Sepp am 04 April, 2010 um 21:05:38:

Was also im Prinzip wieder einer Genehmigung entspricht, nur von anderer Stelle. Diese Genehmigung oder "isolierte Befreiung" könnte also auch abgelehnt werden und somit wäre durch den Fehler des Bauträgers Y eine Option zur Überdachung genommen.

Nehmen wir an, die Überdachung wäre in den notariell beglaubigten Plänen des Bauträgers Y bereits enthalten gewesen, sozusagen als nicht durchgeführte Option. Allerdings passt auf den Plänen natürlich alles in das Baufenster.

Wie sähe die Situation nun nach einer Ablehnung der "isolierten Befreiung" aus? Wäre dies ein "Mangel" an der Bausache?




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